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Anhörung zur Drittnutzerfinanzierung

Anhörung zur Drittnutzerfinanzierung

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20. August 2015
Allgemein, ÖPNV, Veranstaltung, Verkehr
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Letztes Jahr haben die Piraten im Landtag NRW die Enquête-Kommission zur Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs beantragt. Im Dezember 2014 startete sie. Am Freitag, 21.08.2015 (10:00 bis 16:00 Uhr) in Raum E1-D05 im Landtag findet nun eine große Öffentliche Anhörung statt.

Die Anhörung wird auch gestreamt: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Zwischenseite-TV.jsp

Infos zur Anhörung: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/EK/16.WP/EK_IV/Anhoerungen.jsp

Es wird um „Drittnutzerfinanzierung“ gehen. Neben der reinen Umlagefinanzierung ist das ein weiterer Bereich sehr innovativer Finanzierungsmöglichkeiten für Bus und Bahn.

Zur Enquête-Kommission und zur Drittnutzerfinanzierung:

Die Enquête-Kommission verfolgt das Ziel, den Öffentlichen Personenverkehr attraktiver, gerechter und leistungsfähiger auszugestalten. Die intensive Prüfung der politisch bislang geduldeten Finanzierungsvernachlässigung (Unterfinanzierung von Bus und Bahn) zulasten der Pendlerinnen und Pendler ist ein Kernelement der Kommissionsarbeit. Zu wenig Finanzmittel in den ÖPNV-Kassen bedeuten Verspätungen, Unsicherheiten und unnötigen Stress für die Fahrgäste.

Zur Verbesserung dieser Situation und um dem umweltfreundlichen Verkehrsträger in NRW einen zusätzlichen Schub zu verleihen, sollen in einer Anhörung nun alternative Finanzierungsmodelle und Einnahmequellen für den Öffentlichen Nahverkehr vorgestellt und bewertet werden. Grundsätzlich sind Fondsmodelle genauso in den Blick zu nehmen wie „Bürgertickets“, Nahverkehrsabgaben, allgemeine Umlagen oder andere Finanzierungsformen außerhalb jähriger Haushalte.

In einer öffentlichen Anhörung möchten wir uns – ergebnisoffen – speziell einer möglichen Finanzierungsoption, der sog. Drittnutzerfinanzierung, zuwenden. Diese sieht vor, erstmals diejenigen in Zahlungsverpflichtung zu nehmen, die einen Nutzen aus der ÖPNV-Bereitstellung am Wohnort, Arbeitsplatz oder während einer Freizeitfahrt ziehen, aber keinen ausreichenden, finanziellen Beitrag zu dessen Finanzierung leisten. Die Anwendbarkeit interessanter praxiserprobter Projekte aus anderen Ländern auf Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls besprochen.

Die Anhörung findet in zwei Blöcken statt:

Block I (10:00 – 12:30 Uhr): Grundlagen und Anwendungsbeispiele der Drittnutzerfinanzierung

Block II (13:30 – 16:00 Uhr): Leitfragen für potenzielle Drittnutzer des ÖPNV – was ist gerecht und zumutbar?

 

Weitere Informationen zur Anhörung und zur Enquête-Kommission hier: