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Kein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn: Kein Plan bei der Landesregierung

Kein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn: Kein Plan bei der Landesregierung

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14. Februar 2015
Allgemein, Blogbeitrag von Oliver Bayer, Verkehr
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Das Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ist gescheitert. Minister Groschek kommt das gelegen: Man dürfe Nachtflugbeschränkungen nicht pauschal als Lärmbekämpfungsmaßnahme einsetzen, sagte er im Verkehrsausschuss des Landtages am 23. Januar 2014. Für Deutschland und Europa insgesamt wäre es seiner Meinung nach nicht förderlich, nach 22 Uhr keine Flüge mehr zuzulassen. Die Bedeutung der Infrastruktur für Wachstum und Wohlstand sei nicht zu unterschätzen. Der grüne Koalitionspartner ist da anderer Meinung.

Die Landesregierung gibt in allen Fragen zum Luftverkehr ein trauriges Bild ab. Schon längst hätte sie ein Landesluftverkehrskonzept vorlegen müssen. Gerade in Hinblick auf das nationale Luftverkehrskonzept, welches Minister Groschek in ca. 9 Monaten erwartet, muss NRW im Landesinteresse vorlegen. Stattdessen hofft Minister Groschek auf die Unterstützung des Bundesministers gegen seinen eigenen grünen Koalitionspartner. Dabei hilft ihm die Entscheidung, dass die Einführung eines nächtlichen Betriebsverbots für Passagierflüge in Köln/Bonn nun seitens des Bundes endgültig abgelehnt wurde. Er kann nun mit vermeintlich gutem Gewissen gegen den Koalitionsvertrag handeln und sich darauf zurückziehen, dass durch die Einhaltung ausgehandelter Grenzwerte „Gesundheitsbeeinträchtigungen der Flughafennachbarschaft am Flughafen Köln/Bonn verhindert“ werden, wie es in einer Vorlage der Landesregierung zum Verkehrsausschuss am 20. November 2014 heißt. Wir PIRATEN hatten die Landesregierung nach den nächtlichen Passagierflügen gefragt.

Insgesamt fällt die derzeitige NRW-Landesregierung viel mit schönen Worten und stets wenig durch konkretes Handeln auf. Die Strategie des Aussitzens beim Landesluftverkehrskonzept und bei den wichtigen Fragen zum Lärmschutz für Anwohner von Flughäfen jedoch ist gefährlich: Schon oft wurden am Flughafen Köln/Bonn ganz nebenbei Tatsachen geschaffen und das birgt sowohl Risiken für die Anwohner als auch den Flughafenbetrieb (siehe Vorlage/Protokollauszug ganz unten). Minister Groschek darf nicht darauf hoffen, dass die Lobby einiger Wirtschaftsunternehmen schon die Interessen der Gesellschaft vertreten wird und alles irgendwie geradezieht. Konflikte zwischen Regierungsparteien dürfen nicht dazu führen, dass die Regierung alles laufen lässt. Die Regierung hat einen Gestaltungsauftrag und überdies ein Wahlversprechen zu halten, welches sogar im Koalitionsvertrag steht. Es gibt immer mehrere Wege zum Ziel, wenn denn der politische Wille da ist. Doch den sehe ich hier leider nicht mehr. Die Leidtragenden sind nun zuerst die alleingelassenen Flughafenanwohner.

Im Folgenden sind entsprechende Auszüge aus den Ausschussprotokollen und Vorlagen zu finden.

 

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 26. Sitzung (öffentlich)
23. Januar 2014

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F452|1|4&Id=MMA16%2F452|19|22

Anforderungen der Landesregierung an ein nationales Luftverkehrskonzept Bericht der Landesregierung

Minister Michael Groschek: „Aus meiner Sicht war die Mahnung besonders wichtig – das wurde auch durch die neue Koalition in Berlin aufgegriffen –, dass im Rahmen einer globalisierten Weltwirtschaft sicherlich bei der Frage der Luftverkehrsgestaltung kein Föderalismus herrschen kann, denn dabei gibt es eine deutliche Mitverantwortung des Bundes.“

„dass der Bundesverkehrsminister gemeinsam mit den Ländern ein nationales Luftverkehrskonzept erarbeiten und vorstellen soll“

„Es kann nicht sein, dass einzelne Regionen, die eine besondere Verantwortungsbereitschaft signalisieren, die letzten sind, die schließlich die Hunde beißen. Hierbei muss es einen stärkeren nationalen Interessenausgleich geben, damit deutlich wird, dass man Regionen wie etwa Köln/Bonn nicht exklusiv belastet.“

„Deshalb bleibt es für die Landesregierung – ich nehme das vorweg – dabei, dass sie selbstverständlich mit Blick auf den Luftverkehrsstandort Köln/Bonn beim neuen Bundesverkehrsminister nachsuchen wird, die Betriebsgenehmigung für nächtliche Passagierflüge aufzuheben und eine Nachtflugbeschränkung für Passagierflüge am Standort Köln/Bonn auszusprechen. Vom Ergebnis dieser Aufforderung werde ich Ihnen berichten, sobald ich über eine Antwort verfüge.

Ansonsten wissen Sie, dass es für Köln/Bonn bis 2030 eine Betriebsgenehmigung für Frachtflüge gibt und wir einen erheblichen Beitrag zum Funktionieren des Logistikstandorts Deutschland leisten. Deshalb haben wir ein besonderes Recht darauf, an einem nationalen Interessenausgleich aktiv beteiligt zu werden. In der Posch-Kommission sind unterschiedliche Aspekte abgewogen worden, zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Partizipation. Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein Beteiligungsprozess möglichst früh stattfinden soll, damit man nicht späte automatische Blockadereaktionen gegen diese Infrastrukturmaßnahmen hat. Deshalb wird unter anderem ein Einwirken der Bürgerinnen und Bürger bei der Ausgestaltung der Flugrouten und der entsprechenden Lärmschleppen angeregt.

Viele Anregungen wurden zwischen Umwelt, Wirtschaft und Verkehr dadurch zusammengefasst. Ich hoffe, der Bundesverkehrsminister nimmt das als Aufforderung möglichst bald aktiv auf, um bei den Bundesländern, die sehr vorschnell Betriebsbeschränkungen für ihre Großflughäfen ausgesprochen haben, die wir alle mitbezahlt haben, zu einem Überdenken zu kommen. Denn es kann nicht sein, dass einseitig Lasten auf Köln/Bonn abgeladen werden. Hierbei ist mehr nationale Solidarität erforderlich und überfällig. Die Menschen haben ein Recht auf Gesundheits- und Umweltvorsorge auch in unserem Land. Deshalb bin ich optimistisch, dass der neue Bundesverkehrsminister eine gerechtere Lastenverteilung gegen- über den Bundesländern durchsetzen wird, die sich dabei aus meiner Sicht bislang unsolidarisch verhalten.“

Christof Rasche (FDP) Er erinnert an eine Aussage von Minister Groschek, es müsse auch in Nordrhein Westfalen grundsätzlich rund um die Uhr die Möglichkeit geben, Fracht- und Interkontinentalflüge durchzuführen. Diese Haltung begrüßt Christof Rasche ausdrücklich und bittet den Minister um Konkretisierung.

Arndt Klocke (GRÜNE) betont, es handele sich um kein offizielles Regierungspapier, sondern um das Werk eines Lobbyverbandes. Seine Fraktion würde sich bei einem möglichen nationalen Luftverkehrskonzept der Bundesregierung den Einschluss der Frage nach der Bundessteuerung beispielsweise der Regionalflughäfen wünschen. In Nordrhein-Westfalen arbeiteten eine Reihe mittlerer Flughäfen defizitär. Hinzu komme der Flughafen Kassel-Calden sowie die Planungen in den Niederlanden. Eigentlich benötige man eine EU-weite Abstimmung, um Kannibalisierungseffekte zu vermeiden. Der Berliner Koalitionsvertrag enthalte umfangreiche Aussagen zu Verkehrs- und Schienenlärm, bleibe jedoch sehr vage beim Luftverkehrslärm. Klar werde lediglich, dass die Bundesregierung Nachflugverbote nicht als geeignetes Mittel betrachte, um Lärmschutz in der Nähe von Flughäfen umzusetzen. Darin unterscheide sich der Koalitionsvertrag aus Berlin deutlich von demjenigen in Düsseldorf. Dies gelte gerade für den Flughafen Köln/Bonn.

Klaus Voussem (CDU) erinnert daran, dass das Luftverkehrskonzept des Landes im Jahr 2010 ausgelaufen ist. Seine Fraktion halte es für wichtiger, zunächst einmal die nordrhein-westfälischen Interessen herauszustellen, um anschließend im Diskurs mit dem Bund und den anderen Bundesländern gut aufgestellt zu sein. Beispielhaft nennt er das Luftverkehrskonzept der norddeutschen Länder. Im Zusammenhang mit der derzeitigen Situation des Nachtflugbetriebs am Flughafen Köln/Bonn liege die Position der CDU-Fraktion nicht weit von den Aussagen des Ministers entfernt. Im Zuge der Überarbeitung des nordrhein-westfälischen Luftverkehrskonzepts müssten in der Tat auch die nordrhein-westfälischen Regionalflughäfen eine große Rolle spielen.

Er nimmt Bezug auf das Expertengespräch im Ministerium vor den letzten Sommerferien, in dem es unter anderem um den Schutz der Bevölkerung vor Lärm gegangen sei, und möchte wissen, ob das Ministerium eine Fortsetzung plane.

Minister Michael Groschek: Er hebt die konsequente Lärmbekämpfung im Bereich Schiene hervor, den der Berliner Koalitionsvertrag vorsehe.

Der Minister spricht sich dafür aus, laute Start- und Landevorgänge merklich zu pönalisieren. Man dürfe jedoch Nachtflugbeschränkungen nicht pauschal als Lärmbekämpfungsmaßnahme einsetzen. Für Deutschland und Europa insgesamt wäre es seiner Meinung nach nicht förderlich, nach 22 Uhr keine Flüge mehr zuzulassen. Die Bedeutung der Infrastruktur für Wachstum und Wohlstand sei nicht zu unterschätzen. Das reiche letztlich bis hin zur Sozialpolitik, da man diese Politik nachhaltig finanzieren müsse. Es gehe deshalb um die Stabilisierung der vorhandenen Steuereinnahmen, weshalb er auch den Mindestlohn für sinnvoll halte. Er weist darauf hin, dass die Golfstaaten mit staatlicher Förderung ihre Fluginfrastruktur ausbauten. Darüber hinaus kauften diese Länder europäische Flugverkehrslinien auf. Daneben baue die Türkei massiv ihre Luftverkehrskapazitäten aus. Die Luftverkehrssteuer betrachte er in diesem Zusammenhang kritisch, gehe allerdings nicht davon aus, dass diesbezüglich eine Änderung zu erwarten sei. Er befürchte, dass der Luftverkehr in Deutschland im internationalen Vergleich abfalle. Bei der Betrachtung der Entwicklungen in München, Berlin oder Hamburg vermisse er den sachlich-fachlichen Zugang.

Er wünsche sich daher vom neuen Bundesverkehrsminister Unterstützung im Rahmen eines nationalen Luftverkehrskonzepts. Denn die Situation in Frankfurt bedeute beispielsweise zusätzlichen Lärm in Köln/Bonn, weil der Großraum Frankfurt natürlich nach wie vor auf die Akquise von Luftverkehrswirtschaftseffekten angewiesen bleibe. Sofern sich der Flughafen Haan als geeignet erweise, müsse man ihn massiv ausbauen. Dass der Frachtflugverkehr bis zum Jahr 2030 in Köln/Bonn abgesichert sei, empfinde er als beachtlichen nationalen Beitrag. Zum Flughafen Düsseldorf dürfe er keine Stellung nehmen, weil das Ministerium die fachlich zuständige Behörde sei und es noch keinen formalen Antrag gebe, mit dem er im Verlauf des Sommers rechne. Über das Ergebnis der Prüfung werde man sowohl den Ausschuss als auch den Flughafen unterrichten. Dabei setze der Angerlandvergleich jedoch sehr enge juristische Grenzen, die man nicht umgehen könne. Bei Münster handele es sich aufgrund seiner Kategorisierung um einen internationalen Flughafen. Die Entwicklungen der Regionalflughäfen Dortmund, Paderborn und Weeze könne das Ministerium kaum beeinflussen, da man weder auf den Ausbau in Eindhoven noch auf Kassel-Calden noch auf die reale Auslastung durch Ryanair einwirken könne. Im Ergebnis handele es sich um ein Diktat oligarchischer Carrier, die anscheinend Dumpingkonditionen durchsetzten, die nicht immer zum Vorteil der Steuerzahler gereichten. Bevor der Bundesverkehrsminister seiner Verantwortung gerecht werde, erstelle die Landesregierung kein Landesflughafenkonzept, da die originäre Zuständigkeit politisch beim Bund liege. Er begrüßt die Mitverantwortung des Bundes ausdrücklich.

Christof Rasche (FDP) bekundet dem Minister seinen Respekt für seine Äußerungen. Es werde deutlich, dass sich die persönliche Meinung des Ministers von den Aussagen des Koalitionsvertrages unterscheide.

Minister Michael Groschek (MBWSV) unterstreicht, er begrüße die Aussagen des Berliner Koalitionsvertrages zur nationalen Luftverkehrsverantwortung. Der Landeskoalitionsvertrag enthalte jenseits von Köln/Bonn und Düsseldorf keine Aussagen. Er habe sich also nicht vom Koalitionsvertrag lösen wollen, sondern weise darauf hin, dass seine Äußerungen teilweise nicht von den Koalitionsverträgen erfasst würden.

 

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 12. Sitzung (öffentlich)
21. Februar 2013

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F179|1|4&Id=MMA16%2F179|17|19

Klaus Voussem (CDU) stellt sich die Frage, wie das Gutachten der Kanzlei Redeker diesen Ausschuss erreicht hätten, wenn die SPD nicht einen entsprechenden Antrag gestellt hätte.

Das Gutachten besage, dass das unter anderem vom ehemaligen Verkehrsstaatssekretär Becker angekündigte Klageverfahren überhaupt keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Dies hätte mehr die Züge eines populistischen Schaukampfs zulasten des Flughafens gehabt. Die Initiative der Köln/Bonn GmbH zu einer Entgeltordnung werde eine sehr deutliche Reduzierung der Lärmbelastung zur Folge haben, indem man in Zukunft den Lärmfaktor stärker in die Gewichtung der Zusammensetzung der Landegebühr mit einbeziehe. Insofern sei hier gut gearbeitet worden. Fest stehe, dass seitens der Landesregierung hierzu keinen Beitrag geleistet worden sei. Es bleibe zu hoffen, dass der teilweise ideologische Kampf gegen den Flughafen nicht weitergeführt werde. Nunmehr sollte abgewartet werden, wie sich die neue Entgeltordnung in der Praxis bewähre.

Arndt Klocke (GRÜNE) Das Gutachten der Kanzlei Redeker besage, dass es für das Land eine Reihe von Möglichkeiten nicht gebe. Aber es gebe sehr wohl eine Möglichkeit zu einem BundLänder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das, was nunmehr am Flughafen Köln/Bonn beschlossen worden sei, halte er für einen Einstieg in eine Gebührenregelung zur Bestrafung für später landende Maschinen. Es gebe andere Flughäfen in Deutschland, wo es eine deutlich klarere Gebührenregelung gebe, die auch deutlich wirksamer sei. Nichtsdestotrotz finde er diesen Einstieg für begrüßenswert. Dies müsse nun ausgewertet werden. Er wisse nicht, wie der Abgeordnete Voussem zu der Aussage komme, dass sich die Lärmbelastung reduzieren werde. Dies sei durch nichts gedeckt. Dies werde maximal dazu führen, dass die Frachtunternehmen auf lärmärmere Maschinen zurückgriffen. Kurz- oder mittelfristig werde dies überhaupt keine Folgen haben. In diesem Zusammenhang verweise er auf die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg, wo es klare Nachtflugregelungen gebe, die sehr viel weitergehender seien. Die Landesregierung in Baden-Württemberg habe in Verhandlungen mit dem Flughafen Zürich ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr erreicht. Hierzu habe die CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag einen Antrag eingebracht, in dem sie ein Nachtflugverbot von 21 Uhr bis 8 Uhr fordere.

Oliver Bayer (PIRATEN) ist skeptisch, dass eine Gebührenerhöhung von 140 € auf 300 € dazu führen werde, dass neue Flugzeuge angeschafft würden. Dies sei sicherlich eine sehr langfristige Angelegenheit. Allein der Reifenabrieb bei einer Landung koste 1.800 €. Eine bessere Piste wirke also sehr viel steuernder als eine solche kleine Gebührenanpassung. Der Abgeordnete interessiere sich für die gesamte Tarifstruktur. Darüber hinaus möchte er wissen, ob sich die Anzahl der Landungen nach der neuen Tarifstruktur verändert habe.

Jochen Ott (SPD) führt aus, die Menschen vor Ort glaubten nicht daran, dass eine vernünftige Linie gefahren werde, wenn auf jeder Ebene etwas anderes gesagt werde. Die Landesregierung habe eine klare Position formuliert, dass es nachts keinen Passagierflug geben solle. Die Bundesregierung habe dies abgelehnt. Außerdem habe das Kabinett beschlossen, dass der Frachtflug für den Flughafen Köln/Bonn ein wichtiger wirtschaftlicher Bestandteil sei.

Minister Michael Groschek (MBWSV) macht deutlich, dass für die Landesregierung nach wie vor ein Nachtflugverbot im Passagierbereich politisches Ziel bleibe. Das Rechtsgutachten könne diesbezüglich auch nicht uminterpretiert werden. Genauso stehe man zu dem Nachtfluggebot im Frachtbereich. Auch hieran habe sich nichts geändert. Nach der Bundestagswahl werde man sehen, ob es politisch eine Chance gebe, im Sinne des Nachtflugverbotes im Passagierbereich einen erneuten politischen Vorstoß zu unternehmen.

 

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 42. Sitzung (öffentlich)
30. Oktober 2014 – Ergebnisse der letzten Verkehrsministerkonferenz

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F718|1|4&Id=MMA16%2F718|14|20

Oliver Bayer (PIRATEN) Hinsichtlich des verkehrsübergreifenden Lärmschutzes interessiere ihn, ob neben Schiene und Straße auch über Fluglärm gesprochen worden sei.

Minister Michael Groschek: Die Lärmproblematik ist nach meinem Eindruck in Bezug auf Schiene vorbildlich gelöst, wenngleich ich für falsch halte, dass wir den Schienenbonus für Stadtbahnen, Straßenbahnen gestrichen haben. Wer die Lärmempfindlichkeit von Stadtbewohnern pauschal wesentlich höher setzt als den Fortschrittsgewinn der Straßenbahnnutzer, ist, glaube ich, nicht auf der Höhe der Zeit. Aber diese Diskussion bedeutet vergossene Milch, weil sich eine Mehrheit in Deutschland anders positioniert hat. Jenseits dieser Problematik ist also die Lärmproblematik auf der Schiene hervorragend gelöst. Die Bahn AG ist gezwungen, bis 2020 ihren alten Güterwaggonbestand komplett zu erneuern, entweder nur bezogen auf die Radbremstechnik oder komplett, was den Waggon angeht. Für die europäischen Mitwettbewerber haben wir hinreichend Sanktions- und Pönalisierungsinstrumente, sodass auf der Schiene ab 2020 das große Gähnen für die Anwohnerinnen und Anwohner einsetzen kann. Beim Fluglärm werden wir möglicherweise im Rahmen des nationalen Flughafenkonzeptes verschärfende Grenzwerte bekommen. Es gab eine erste nichtöffentliche Runde, zu der Herr Dobrindt einige Verkehrsminister eingeladen hatte. Ich habe in dieser Runde unsere Position dargelegt. Wir können davon ausgehen, dass das nationale Flugverkehrskonzept nach ungefähr einem Jahr von heute aus gerechnet vorliegen wird, weil Herr Dobrindt nach einer europaweiten Ausschreibung ein Gutachten beauftragen wird, was sich mit den Eckpunkten dieses nationalen Flugverkehrskonzeptes beschäftigt. Also können wir davon ausgehen, in einem Jahr in diesem Ausschuss einen ersten Entwurf dieses Konzeptes zu diskutieren. Die Beherrschung, Reduzierung von Straßenlärm ist im Wesentlichen eine Frage von Geld und nicht von Technik und politischem Willen. Die Auffassung einer Mehrheit von Verkehrsministern war – verkürzt gesagt –: Wir wollen mehr tun, aber nicht zulasten der anderen Investitionsbereiche, also des Erhalts von Straßeninfrastruktur oder des Neubaus von Straßen, sondern nur zusätzlich mit zusätzlichem Geld, was der Bund bereitstellen soll. Sie wissen, wenn Sie den Koalitionsvertrag der Großen Koalition gelesen haben, dass diese Koalition die Lärmschutzinvestitionsmittel im Straßenbereich um 100 % aufstockt, nämlich von 100 auf 200 Millionen € für die Wahlperiode. Das ist besser als nichts, aber nicht auskömmlich. Deshalb werden wir weiter mit sehr spartanischen Gestaltungsmöglichkeiten das Beste für die Anwohnerinnen und Anwohner herausholen müssen.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 551 vom 5. Oktober 2012 der Abgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller CDU Drucksache 16/1080 Nächtlicher Passagierflug am Flughafen Köln/Bonn

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1249.pdf?von=1&bis=0

Die Landesregierung hat die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer MdB, bezüglich der Nicht-Genehmigung eines PassagierNachtflugverbots am Flughafen Köln/Bonn hart kritisiert. Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt 30,94 % der Anteile an der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Daraus ergeben sich drei von insgesamt 15 Aufsichtsratsposten für Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Beschlüssen mehrheitlich seit 2007 ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen gefordert. Außerdem ist in der 15. Wahlperiode vom damaligen Parlamentarischen Staatssekretär im Verkehrsministerium Horst Becker MdL (Grüne) ebenfalls ein solches Nachtflugverbot für Passagiermaschinen gefordert worden und entsprechende Maßnahmen angekündigt worden. Im Koalitionsvertrag vom Juli 2010 haben SPD und Grüne angekündigt: „Darüber hinaus wird die Landesregierung das vom Landtag einstimmig beschlossene Verbot nächtlicher Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr umsetzen und die notwendigen Schritte umgehend einleiten.“

2. Haben die Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen im Aufsichtsrat Anträge gestellt, Passierflugzeugen während der Nachtstunden Starts oder Landungen zu verweigern? (bitte Anträge mit Datum aufführen). Diese Auskunft unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

3. Hat die Landesregierung auf die Mitglieder im Aufsichtsrat eingewirkt, im Aufsichtsrat einen entsprechenden Antrag zu stellen? Nein.

 

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 2. Sitzung (öffentlich)
6. September 2012 – Dringliche Frage

„Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Entscheidung der Bundesregierung, das Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zu untersagen?“

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F34|1|3&Id=MMA16%2F34|6|12&Id=MMA16%2F34|35|36

Minister Michael Groschek: Das von den Fachgutachtern des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr der Anwaltskanzlei Quaas & Partner bejahte Vorliegen neuer umweltrechtlicher Rahmenbedingungen durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur planerischen Abwägung bei der Zulassung von Nachtflugbetrieb wird vom Bundesministerium verneint, da eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Rechtsänderung sei.

Zum heutigen Zeitpunkt werden keine Klageansätze gesehen. Das schließt nicht aus, dass wir nach Rücksprache auch mit den damals von uns beauftragten Gutachtern zu einer anderen Position kommen. Wir bleiben voll inhaltlich bei der Position, dass ein Nachtflugverbot im Passagierbereich vernünftig und geboten sei. Wir fühlen uns durch die Weisung des Bundes gehindert, diese vernünftige Lösung umzusetzen. Aber das ist eine vorläufige Einschätzung, die durch weitere juristische Expertise korrigiert werden könnte. An dem politischen Ziel halten wir fest.

Oliver Bayer (PIRATEN) betont, die Landesregierung müsse ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfe diese nicht wegschieben. Inhaltlich unterstütze er die Landesregierung. Die jetzige Lösung, ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge, reiche seiner Meinung nach nicht aus, um dem Lärm zu verringern, denn der Großteil des Lärms entstehe durch die Frachtmaschinen. Man sollte nicht bis zur Bundestagswahl oder bis 2030, wenn die Betriebsgenehmigung auslaufe, warten, um hier tätig zu werden. Er würde gerne nach Vorlage der Gutachten darüber sprechen. Neben einem Nachtflugverbot für Passagiermaschinen gebe es auch noch andere Möglichkeiten zur Lärmvermeidung, beispielsweise Slot-Vergabe, grüne Anflüge.

Minister Michael Groschek (MBWSV) Es bestehe der gemeinsame Wille, die Krachmacher vom Himmel zu holen. Dies könne auch rational nachvollzogen werden, weil den betroffenen Menschen völlig egal sei, ob der Lärm von einer Passagiermaschine oder einer Frachtmaschine verursacht werde. Von daher halte er es für vernünftig, alle Wege zu beschreiten, die eine Perspektive eröffneten, Lärmminderung für die Anwohnerinnen und Anwohner praktisch nachvollziehbar zu machen. Insofern habe er die Geschäftsführung zu Gesprächen eingeladen. Ein Stichwort sei bereits in der Diskussion gefallen, nämlich die pönalisierende Gebührenordnung, also: Wer Krach mache, müsse blechen. Mit der Geschäftsführung wolle er auch über weitere Maßnahmen intensiv diskutieren. Es liege nämlich auch im wirtschaftlichen Interesse des Flughafens und im Standortinteresse der Stadt Köln, eine möglichst breite Akzeptanz auch jenseits der Stadtgrenzen für diesen Flughafen zu organisieren. Er sei dafür, nordrheinwestfälische Flughafenstandorte zu stärken und zu sichern. Dies gehe nur, wenn man für Akzeptanz im Umfeld sorge. Hierbei handele es sich immer um schwierige Prozesse, gleichwohl müsse man sich auf den mühsamen Weg machen. Es bleibe politischer Wille der Landesregierung, Passagierflüge in der Nacht zu verbieten. Rechtlich sehe er im Moment keine Möglichkeit dazu. Dies gelte vorbehaltlich einer Rücksprache mit den Gutachtern, die dem Ministerium im Frühjahr attestiert hätten, dass es einen Rechtsweg gebe, den politischen Willen umzusetzen. Das Ministerium beabsichtige, die Rechtsauffassung intensiv überprüfen zu lassen. Dies führe dann dazu, dass die bisherige Rechtsauffassung bestätigt oder revidiert werde. Für die Menschen sei jedoch entscheidend, dass kein Rechtsstreit entscheide, sondern dass eine Lärmminderung eintrete. Dem fühle er sich besonders verpflichtet.

 

Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen

Beratung (öffentlich) zu Vorl 16/2407 Ausschussprotokoll 16/742 20.11.2014 44.ABWSV S.1-4, 26-29

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=14b84417bc5&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271606247%2F0100%27%27+%27%29

Vorlage: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2407.pdf?von=1&bis=0

Wie verhält sich die Landesregierung zu den zunehmenden Klagen und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich des andauernden und tendenziell trotz besseren Fluggeräts zunehmenden Fluglärms gerade in den Nachtstunden?

Die Entwicklung der Flugbewegungen am Flughafen Köln/Bonn innerhalb der letzten Jahre ist stetig rückläufig. Mit diesem Trend geht tendenziell eine Reduzierung der Lärmbelastung am Tage einher, die über eine Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels (Leq3 Tag) an besonders belasteten Messstellen nachvollzogen werden kann. Der Rückgang der Flugbewegungen beschränkt sich auf die Zeit über Tage, nicht von dieser Entwicklung erfasst ist die Nachtzeit (22:00 – 06:00 Uhr). Ein Rückgang der Lärmbelastung in der Nacht ist daher bezogen auf den äquivalenten Dauerschallpegel (Leq3 Nacht) nicht nachweisbar. Gleichwohl ist positiv festzustellen, dass die die Flughafenanwohner besonders stark belastenden, nächtlichen Flugereignisse mit eiriem Maximalpegel über 80 dB(A) eine rückläufige Entwicklung aufweisen. Die Nachbarschaft des Flughafens Köln/Bonn ist zudem den vom Flugbetrieb ausgehenden Geräuschen nicht ohne Schutz ausgesetzt. Vielmehr wird mittels einer Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen (insbes. hinsichtlich des Nachtflugbetriebs) sichergestellt, dass unzumutbare oder gar gesundheitsgefährdende Auswirkungen verhindert werden. Zu berücksichtigen sind hier u.a. folgende Aspekte: Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007; Festlegung verbindlicher Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Fluglärm am Tage und in der Nacht durch den Gesetzgeber, die sämtliche Aspekte des Gesundheitsschutzes abdecken; Beschränkung des nächtlichen Flugbetriebs auf lärmarme Strahlflugzeuge der sog. Bonusliste des Bundes-verkehrsministeriums durch die Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn; Schallschutzmaßnahmen an Schlafräumen; Aus einem freiwilligen Schallschutzprogramm der Flughafen Köln/Bonn GmbH sind rd. 76 Mio. € für Schallschutzmaßnahmen erstattet worden; – Ansprüche von Grundstückseigentümern nach dem novellierten Fluglärmschutzgesetz bearbeitet die Bezirksregierung Köln – Dezernat 35 -. Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Entgeltordnung für den Flughafen Köln/Bonn, d.h. stärkere Spreizung zugunsten lärmärmerer Flugzeugtypen und Belastung des Einsatzes von Flugzeugen in der Nachtzeit mit höheren Entgelten; Lärmmindernde Start- und Landeverfahren als Bestandteil eines Lärmminderungskonzepts der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Vor diesem Hintergrund ist der auf bestandskräftig gesicherter, rechtlicher Basis am Flughafen Köln/Bonn stattfindende (Nacht-) Flugbetrieb nicht zu beanstanden.

4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Befunden hinsichtlich der Gesundheitsbelastungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs?

Bei der Beantwortung der Frage, ob erheblicher Fluglärm im Freien im konkreten Fall die Flughafennachbarschaft in ihrer Gesundheit gefährden kann, wird die Schutzwirkung vorhandenen baulichen Schallschutzes an Wohn- und Schlafräumen selbstverständlich berücksichtigt. Die Tatsache, dass sich eine gesundheitsgefährdende Belastung durch nächtlichen Fluglärm durch eine entsprechende Schalldämmung der Häuser einschließlich schallisolierter Belüftungsvorrichtungen in Schlafräumen ausschließen lässt, ist in der Rechtsprechung anerkannt und Grundlage der Regelungen des im Jahr 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 31.10.2007 (BGBI I 2007, S. 2250) hat der Gesetzgeber erstmals verbindliche Zumutbarkeitsgrenzwerte für Fluglärm am Tage und in der Nacht festgelegt, die sämtliche Aspekte des Gesundheitsschutzes abdecken. Den Kern der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes bildet eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen, so dass angemessen große Schutzzonen um die Flugplätze zustande kommen. Die Kosten des Schallschutzes sind vom Flugplatzbetreiber zu tragen. Bei der deutlichen und durchgängigen Verschärfung der Grenzwerte von 10 bis. 15 dB(A) wurde der anerkannte Stand der Lärmwirkungsforschung sowie die neuere Rechtsprechung zum Fluglärmschutz berücksichtigt. Anhaltspunkte dafür, dass die in § 2 Absatz 2 Fluglärmschutzgesetz festgelegten Grenzwerte verfassungswidrig sein könnten, weil diese der Schutzpflicht der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz nicht genügen, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht festgestellt (vgl. BVerwG Urteil v. 13.10.2011 – 4 A 4000/10, juris, Rn. 166).

5. Wie beurteilt die Landesregierung die nächtlichen Passagierflüge?

Trotz der vorgenannten Maßnahmen (vgl. Antwort zu Ziffer 3.) stellt der nächtliche Flugbetrieb eine nicht unerhebliche Belastung für die Flughafennachbarschaft dar. Zur Entlastung der Flughafenanwohner hatte daher das Nordrhein-westfälische Verkehrsministerium dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung (BMVBS) im Jahr 2012 den Entwurf einer Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn zur Zustimmung vorgelegt. Dieser auf Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit (00.00 Uhr bis 05.00 Uhr) im Passagierflugbetrieb gerichteten Neuregelung hat das BMVBS mit Schreiben vom 31. August 2012 seine Zustimmung versagt. Diese Entscheidung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Schreiben vom 31. Januar 2014, unter Hinweis auf die unveränderte Sach- und Rechtslage, gegenüber der Vorsitzenden der Kommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmkommission) nochmals schriftlich bestätigt. Gegen die erstgenannte, im Rahmen des Weisungsrechts innerhalb der Bundesauftragsverwaltung liegende Entscheidung sind Rechtsmittel (Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht) nach gutachterlicher Prüfung ohne Aussicht auf Erfolg. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Beschlusses der Fluglärmkommission für den Flughafen Köln/Bonn vom 22. Oktober 2014, mittels dessen die Einführung eines Passagiernachtflugverbots (zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr) nochmals ausdrücklich eingefordert wird, ist gleichwohl vorgesehen, erneut an das BMVI heranzutreten und dieses um Zustimmung zur besagten Nachtflugregelung zu bitten.

6. Kann die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs beziffern? Wenn nicht: Wann gedenkt die Landesregierung diese Wissenslücke zu schließen?

Wie oben zu den Ziffern 3. und 4. näher ausgeführt wurde, werden Gesundheitsbeeinträchtigungen der Flughafennachbarschaft am Flughafen Köln/Bonn verhindert.

 

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 44. Sitzung (öffentlich)
20. November 2014 – Flughaften Köln/Bonn- Sukzessive bauliche Erweiterungen

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F742|1|4&Id=MMA16%2F742|26|29

Minister Michael Groschek Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung durch mich jetzt erneut an den Bundesverkehrsminister herantreten wird. Obwohl er schon ein vergleichbares Schreiben aus dem Jahr 2012 negativ beschieden hat, glauben wir, dass mit dem neuen Bundesverkehrsminister die Chance besteht, ein Nachtflugverbot im Passierbereich hinzubekommen, wie es ja auch der einstimmige Auftrag dieses Landtages ist. Ich hoffe, der Landtag bekommt dann beim Bundesverkehrsminister durch mein Schreiben transmittiert Recht. Wir haben dann zumindest den Teil zwischen 0 Uhr und 5 Uhr bereinigt, der aus Ihrer Sicht zu bereinigen ist. Ich glaube jedenfalls, dass es gute Gründe gibt, anzunehmen, dass der jetzige Bundesverkehrsminister zu einer anderen Einschätzung kommt als sein Vorgänger.

Oliver Bayer (PIRATEN) sagt, grundsätzlich stellten sich die Fragen, auf was sich ein Zulassungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung bezögen und was eine Kapazitätserweiterung sei. Seiner Ansicht nach gehöre zu einer Kapazitätserweiterung nicht nur der Bau einer Start- oder Landebahn, sondern zum Beispiel auch eine Ausweitung von Flugzeugparkplätzen. Er halte es für problematisch, dass die Landesregierung auf der einen Seite Miteigentümer sei und auf der anderen Seite die Kontrollfunktion ausübe. Diese Kontrolle könne seiner Ansicht nach nicht neutral geschehen. Ein schleichender Ausbau führe natürlich zu Lärm- und Gesundheitsbelastungen. Da es keine einheitlichen Regelungen, sondern nur individuelle Regelungen für jeden Flughafen gebe, müsse sich auf jeden Fall etwas tun. Er nehme erfreut zur Kenntnis, dass der Verkehrsminister erneut an den Bundesverkehrsminister herantrete. Er könne nur hoffen, dass es ein ernsthafter Versuch sei. 0 Uhr bis 5 Uhr reiche ihm nicht aus, 23 Uhr bis 6 Uhr wäre besser. An dieser Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Frachtflugzeuge die größten Schallspitzen verursachten.

Rolf Beu (GRÜNE) lässt verlauten, auf S. 6 der Vorlage stehe: „Wie oben zu den Ziffern 3. und 4. näher ausgeführt wurde, werden Gesundheitsbeeinträchtigungen der Flughafennachbarschaft am Flughafen Köln/Bonn verhindert.“ Dies interpretiere er so, wenn die unter den Ziffern 3. und 4. ausgeführten gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden, dann gebe es keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Seiner Ansicht nach könne dies schlecht mit Gesetzen geregelt werden. Denn wenn jemand krank sei, dann sei er krank, selbst dann, wenn die Grenzwerte nicht überschritten worden seien. Er bitte das Umweltministerium um Ausführungen zur Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lärmbelastungen.

MDgt Diana Hein (MKULNV) ergänzt den Bericht des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Vorlage 16/2407:

Dass nächtlicher Fluglärm den Schlaf von Anwohnern stören und je nach Lautstärke und Anzahl der Lärmereignisse zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann, ist Stand des Wissens. Dabei stellt insbesondere die verstärkte Nutzung der sogenannten Nachtrandstunden für die Betroffenen ein besonders Problem dar.

Im Jahre 2012 haben wir zu dieser Thematik eine Literaturstudie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen diese besondere Bedeutung der Nachtrandstunden für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Wir haben die Ergebnisse der Studie diskutiert sowie ein Fachgespräch mit Experten der Lärmwirkungsforschung durchgeführt. Dazu haben wir die Weltgesundheitsorganisation und das Umweltbundesamt eingeladen. Die Experten haben die Kernaussagen dieser Studie bestätigt. Die Studie und ihre Ergebnisse sind auf unserer Internetseite nachzulesen.

Aktuell sind in der Presse die ersten Teilergebnisse der sogenannten NORAH Lärmwirkungsstudie. Diese Teilergebnisse zeigen, dass Kinder unter Fluglärmeinfluss langsamer lesen lernen.

Wir vertreten die Auffassung, dass vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse aus den genannten Studien die verkehrsrechtlichen Regelungen zum Fluglärm dringend überprüft und gegebenenfalls verbessert werden müssen. 2013 haben wir zusammen mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein Eckpunktepapier zu dieser Thematik erarbeitet und auf dieser Basis im Umweltausschuss des Bundesrates einen Antrag eingebracht.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat im März dieses Jahres ein Gutachten veröffentlicht mit dem Titel „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“. Der Sachverständigenrat sieht künftigen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Lärmschutzes an Flughäfen und bestätigt in diesem Gutachten, dass die jetzigen Werte des Fluglärmschutzgesetzes auf einen zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft beruhen und insofern überprüft werden sollten.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu den volkswirtschaftlichen Kosten sagen. Dass diese Kosten schwer zu beziffern sind, darin sind wir uns sicherlich alle einig. Die aktuellen Kenntnisse aus der Lärmwirkungsforschung bieten jedoch aus unserer Sicht eine ausreichende Grundlage, um sich diesem Thema zu nähern.

Jochen Ott (SPD) bittet um einen Bericht des Wirtschaftsministeriums. Diejenigen, die an den Autobahnkreuzen in Nordrhein-Westfalen wohnten, seien ebenfalls massiven Lärmbelastungen ausgesetzt. Vor dem Hintergrund brauche man eine Gesamtstrategie. Hierzu sei es erforderlich, sämtliche Interessen vernünftig abzuwägen. In Anbetracht dessen, dass Kinder, die Fluglärm ausgesetzt seien, schlechter lesen lernten, gebe er zu bedenken, dass im Falle von Nachtflugverboten mehr Flugzeuge tagsüber flögen, was wiederum Auswirkungen auf den Lernerfolg von Kindern hätte, da diese ja tagsüber die Schule besuchten. Er halte es nicht für zweckmäßig, lediglich ein Thema zu betrachten, nämlich hier die Gesundheitsbeeinträchtigungen. Es müsse im Gesamten gesehen werden.

Oliver Bayer (PIRATEN) merkt an, dass Flugzeuge höhere Lärmspitzen erreichten als Autos und dieser Lärm auch nicht gleichförmig sei. Insofern halte er die Lärmbelastung durch Flugzeuge für größer als die durch Autobahnen. Auch er vertrete die Auffassung, dass eine Gesamtstrategie benötigt werde. Während für Straße und Bahn die Lärmgrenzwerte angeglichen würden, geschehe dies im Bereich des Flugverkehrs nicht. Laut Frau Hein stellten insbesondere die Nachtrandstunden ein Problem dar. Insofern korrigiere er sich und rege ein Nachtflugverbot von 22 bis 7 Uhr an. Der Abgeordnete fragt, ob der Minister tatsächlich der Auffassung sei, dass ein Nachtflugverbot von 0 Uhr bis 5 Uhr ausreiche. Darüber hinaus wolle er wissen, inwieweit die Kapazitätserweiterungsbeurteilungen geändert werden sollten.

Minister Michael Groschek (MBWSV) Er werde den Bundesverkehrsminister und alle anderen Verhandlungspartner nur mit ernst gemeinten Vorschlägen konfrontieren. Bezüglich des Lärmschutzes erinnere er daran, dass man eine ganz akute Lärmschutzproblematik habe, wo ein großer mächtiger Wirtschaftsverband seinen, Minister Groscheks, Verantwortungsbereich scharf kritisiert habe, weil er ein Lärmschutzbegehren von Bürgerinnen und Bürgern aufgegriffen habe. Er meine die Erneuerung des Lärmschutzes im Autobahnbereich Heumar. Dies finde er sehr wichtig. Lärmschutz müsse ernst genommen werden, nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, aber natürlich vorrangig. Ein glaubwürdiger Lärmschutz auf Straße, Schiene und in der Luft sei Voraussetzung dafür, mehr Akzeptanz für Infrastrukturmaßnahmen und verkehrliche Projekte zu bekommen. Der gesellschaftliche Status quo sei nicht hinreichend offen, um Infrastruktur und Verkehr weiterzuentwickeln. Deshalb müsse es neben allen gesundheitlichen und sozialhygienischen Aspekten ein fachpolitisches Interesse geben, mit einem Höchstmaß an Lärmschutz ein Höchstmaß an Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern zu erzielen.

Oliver Bayer (PIRATEN) möchte wissen, was geschehe, wenn sich herausstelle, dass es auf dem Flughafen Köln/Bonn tatsächlich Schwarzbauten gebe. Auf eine Bemerkung von Holger Ellerbrock (FDP) teilt Minister Michael Groschek (MBWSV) mit, die Landesregierung habe eine Zuständigkeitsordnung, und für den Flugverkehr sei der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zuständig. Dieser habe gemäß dieser Zuständigkeitsordnung geantwortet.

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