Pages

Categories

Suche



Nationaler Radverkehrsplan 2020 und die Situation in NRW

by
5. September 2012
Allgemein
One Comment

Das Bundeskabinett hat einen neuen Radverkehrsplan beschlossen, der ab 2013 gelten und den Anteil des Radverkehrs in Deutschland bis 2020 von 10% auf bis zu 16% steigern soll. Es sollen also mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen. Infrastruktur und Verkehrssicherheit sollen verbessert werden.

Medienberichten [WDR][Spiegel] zufolge, kritisieren die Grünen – zurecht, dass jedoch gleichzeitig die Bundesmittel für den Ausbau der Radwege im Haushaltsentwurf für 2012 deutlich gekürzt werden. Die Lücke zwischen Worten und Umsetzung sei groß, sagte der grüne Bundes-Verkehrspolitiker Anton Hofreiter. Als Vorbild für gute Radwegprojekte gibt er das Kopenhagener Modell an und er empfiehlt gut ausgebaute Radstraßen für lange Pendlerstrecken.

Ein solche ist mit dem Radschnellweg Ruhr in NRW seit einiger Zeit in Planung. Auch plant die Landesregierung NRW weitere Projekte auf beispielsweise stillgelegten Bahntrassen. Sowohl der Nutzen als auch die Probleme bei der Realisierung vor allem in Dortmund werden umfangreich diskutiert. Der unzweifelhaft wegweisende Radschnellweg Ruhr ist nicht zum Schnäppchenpreis zu haben: Insgesamt soll das Projekt mindestens 110 Mio. EUR kosten.

Die aktuelle Landesregierung in NRW scheint also viel dazu beitragen zu wollen, um die Idee des Verkehrsministers eines Radverkehrsausbaus zu unterstützen. Gerne redet sie darüber. Sie sieht im  Entwurf des Haushaltsplans 2012 jedoch nur 12 Mio. EUR für entsprechende Projekte (interkommunaler Radwegebau) vor. Zudem ist ein Großteil davon bereits für konventionelle Radwege und „Bürgerradwege“ reserviert, die im Gegensatz zu den Radschnellwegen unterdurchschnittlichen Standards genügen.

Sofern im Haushaltsplan 2013 die Mittel nicht signifikant erhöht werden, kann man die Lücke zwischen Worten und Umsetzung demnach auch bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung beobachten. Man scheint sich bezüglich der Finanzierung des Radschnellwegs Ruhr vollständig auf den Bund verlassen zu haben: Im Koalitionsvertrag (Zeile 4570f) heißt es, man wolle sich dafür einsetzen, dass der Bund die Investitionsförderung übernimmt.

Für die Finanzierung von Radschnellwegen können jedoch nicht nur Bund und Kommunen verantwortlich gemacht werden. Wer sich für die Förderung des Radverkehrs gerade im Pendlerverkehr einsetzen möchte, darf sich bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen nicht nur auf andere verlassen. Das gilt für die Bundes- wie Landesregierung NRW gleichermaßen.


one Antworten

Kommentare sind geschlossen.